Mitglied werden
Unabhängig davon, ob Ihr Einzug in einer unserer Liegenschaften kurz bevor steht oder noch in unbestimmter Ferne liegt – eine Mitgliedschaft steht allen interessierten Personen offen.
Ihr Weg zur Alterswohnung
Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir stehen Ihnen für Auskünfte und Fragen zur Verfügung und beraten Sie gerne.
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Besichtigung und Kennenlernen
Bei einer persönlichen Besichtigung vor Ort entdecken Sie unsere Liegenschaften und wir lernen uns gegenseitig kennen. Wenn Sie Interesse an einer unserer Wohnungen haben, stellen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.
Tipp: Tragen Sie sich in unsere Warteliste ein. Wir benachrichtigen Sie, wenn ein passendes Objekt frei wird.
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Genossenschafter:in werden
Auch (noch) nicht in den Liegenschaften wohnhafte Personen können unserer Genossenschaft beitreten.
Füllen Sie dazu das Formular «Antrag zur Mitgliedschaft» aus und senden Sie uns dieses per E-Mail oder Post zu. Das Formular finden Sie in unserem Download-Bereich. Bei einem positiven Entscheid des Vorstands werden Sie als Mitglied aufgenommen.
Anschliessend zeichnen Sie den obligatorischen Anteilschein. Dieser kostet CHF 1000 und ist unverzinslich. Bei Austritt aus der Genossenschaft erhalten Sie diesen Betrag zurück.
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Einzug ins neue Zuhause
Sobald der richtige Zeitpunkt gekommen ist und ein passendes Objekt frei wird, ziehen Sie in Ihr neues Zuhause ein. Wir heissen Sie als neue Bewohnerin bzw. neuen Bewohner in unserer Siedlungsgemeinschaft herzlich willkommen!
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Darlehen einzahlen
Die Mieterschaft ist verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren. Die Höhe des Darlehens ist von der Wohnungsgrösse abhängig und kann während der ganzen Mietdauer nicht aufgekündigt werden. Das Darlehen wird verzinst (aktueller Zinssatz 2,0% bei 3–5 Jahren Laufzeit).
Bei Austritt oder Todesfall werden die einbezahlten Kapitalien auf Wunsch mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückbezahlt.