Kapitalanlage
Informationen für Darlehensgeber
Die Realisierung und der Bestand der Alterswohnungen in Flaach stützt sich auf eine finanzielle Beteiligung durch die Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Die Mieterschaft ist verpflichtet, Darlehen zu gewähren. Die Grössenordnung hat den Bestimmungen der Statuten zu entsprechen (bis max. 20 % des Wohnungswertes).
Die Gewährung von Darlehen wird durch einen besonderen Vertrag zwischen Darlehensgeber/in und dem Vorstand der Genossenschaft geregelt. Die Mieterschaft kann die Darlehen während der ganzen Mietdauer nicht aufkündigen. Bei Austritt oder Todesfall werden die einbezahlten Kapitalien auf Wunsch mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zurück bezahlt.
Konditionen Zinssätze
Laufzeit | Zinssatz |
---|---|
3 bis 5 Jahre | 2.0% |
Anteilscheine
Die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft setzt einen Aufnahmebeschluss durch den Vorstand und die Einzahlung des Anteilkapitals voraus. Der Anteilschein kostet Fr.1000.--. Er ist unverzinslich.